ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

1. AUFTRAGSERTEILUNG

Der Auftrag ist erteilt, wenn per Fax – E-Mail oder Post eine schriftliche Zusage mit ausdrücklichem Bezug auf das Angebot bei der Fa. A&P Industriemontage GmbH & Co.KG eingeht. Unsere Angebote haben eine Gültigkeit von 6 Wochen ab Erstellung.

2. AUFTRAGSAUSFÜHRUNG

Grundlagen der Leistungserbringung sind die Montagebedingungen der Fa. A&P Industriemontage GmbH & Co.KG. Die A&P Industriemontage GmbH & Co.KG arbeitet nach dem Wissensstand und der Kenntnisse, die ihr zum Zeitpunkt der Auftragserteilung zur Verfügung stehen.

Bei 1:1 Komplettumzügen gelten alle Änderungen, egal welcher Art als Zusatz, welche in nachvollziehbaren Stunden sowie Materialnachweisen wöchentlich vom AG zu prüfen und abzuzeichnen sind.

An den De-und Remontagen Orten ist vom AG dafür zu sorgen, dass ein ordentliches Be- und Entladen durch eine ausreichende Bodenbeschaffenheit gewährleistet ist.

Ebenfalls hat der AG für eine unmittelbare Medienversorgung wie Strom, Wasser etc. zu sorgen. Die A&P Industriemontage GmbH &Co.KG ist berechtigt, die Arbeiten auch durch Subunternehmer durchzuführen zu lassen. Arbeitszeiten und –Leistungen der Mitarbeiter der A&P Industriemontage GmbH & Co.KG werden durch den Besteller wöchentlich/täglich bestätigt.

3. AUSFÜHRUNGSFRISTEN

Beginn und Fertigstellung der zu erbringenden Montageleistungen sind einzeln vertraglich geregelt. Ein vertraglich vereinbarter Zeitpunkt ist nicht verbindlich, wenn durch Verschiebung des Zeitplans am Gesamtprojekt oder aus anderen Gründen, die die A&P Industriemontage GmbH & Co.KG nicht zu vertreten hat, eine ordnungsgemäße Bearbeitung nicht erfolgen kann.

4. STUNDEN-BZW. VERRECHNUNGSSÄTZE

Maßgebend sind bei Vertragsabschluss die gültigen Stunden- und Verrechnungssätze der A&P Industriemontage GmbH & Co.KG die individuell laut Angebot vereinbart wurden.

5. AUSSERGEWÖHNLICHE UND ZUSATZLEISTUNGE

Werden besondere Berechnungen, Programmierungen oder außergewöhnliche Leistungen erforderlich, so kann die A&P Industriemontage GmbH & Co.KG diese im Einverständnis und nach Absprache mit dem Besteller im Unterauftrag vergeben und separat in Rechnung stellen. Montageleistungen, die nachträglich beauftragt werden, sind zusätzlich zu vergüten.

6. ZAHLUNGEN UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Im Auftrag werden die Zahlungsverpflichtungen des Bestellers festgelegt. Im Zweifel gelten folgende Zahlungsbedingungenen:

  • Bei einer Montageausführungsdauer bis zu 10 Werktagen stellt die A&P Industriemontage GmbH & Co.KG die Rechnung nach Abschluss der Ausführung.
  • Abschlagszahlungen erfolgen in Höhe der nachgewiesenen Leistungen unter Berücksichtigung der abgezeichneten Arbeits- und Leistungsnachweis nach Rechnungsstellung durch die A&P Industriemontage GmbH & Co.KG. Nach Abschluss der Montageleistungen erfolgt die Endabrechnung.

Alle Rechnungen werden 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.

7. KÜNDIGUNGSRECHT DES BESTELLERS

Der Besteller hat die Möglichkeit den Auftrag jederzeit zu kündigen. In diesem Fall wird die vereinbarte Gesamtvergütung unter Anrechnung der ersparten Aufwendung der A&P Industriemontage GmbH & Co.KG fällig.

8. ABNAHME

Die Abnahme der vertraglichen Leistungen der A&P Industriemontage GmbH & Co.KG erfolgt schriftlich durch Zeichnung des Bestellers bei Abschluss der Montageleistungen. Wenn der Besteller ohne ersichtlichen Grund die Endabnahme nicht innerhalb von 14 Tagen abzeichnet gilt die Abnahme als genehmigt.

9. GEWÄHRLEISTUNG UND VERJÄHRUNG

Für vertragliche Gewährleistungsansprüche haftet die A&P Industriemontage GmbH & Co.KG nur aufgrund der gesetzlichen Regelung des BGB. 9.1. Vertragliche Gewährleistungsansprüche des Bestellers verjähren nach einem Jahr.

10. ABWERBEVERBOT UND VERTRAGSSTRAFE

10.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis 12 Monate nach Beendigung des Vertrages, keinen Mitarbeiter der A&P Industriemontage GmbH & Co. KG abzuwerben.

10.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die Bestimmung in Ziffer 10.1 eine Vertragsstrafe von bis zu 50.000 € an A&P Industriemontage GmbH & Co. KG zu bezahlen. Die Höhe der Vertragsstrafe bestimmt A&P Industriemontage GmbH & Co. KG nach billigem Ermessen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Höhe der Vertragsstrafe vom zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit prüfen zu lassen.

10.3 Die Möglichkeit der Geltendmachung eines über die Vertragsstrafe hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

11. UNWIRKSAMKEIT EINZELNER VERTRAGSTEILE

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung (Salvatorische Klausel).

12. VERTRAGSÄNDERUNGEN UND ERGÄNZUNGEN

Änderungen und Ergänzungen des Auftrages bedürfen der Schriftform.

13. GERICHTSTAND UND GELTENDES RECHT

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der A&P Industriemontage GmbH & Co.KG (Amtsgericht Esslingen).